Voraussetzung für die Aufnahme des dualen praxisintegrierten Studiengangs ist ein Studienvertrag, der zwischen der/dem Studierenden und einer geeigneten Praxisstelle vor Beginn des Studiums geschlossen wird. Geeignete Praxiseinrichtungen sind Einrichtungen im Bereich des Studiengangs, welche die praktischen Studieninhalte innerhalb der vorgesehenen Ausbildungszeit unter Anleitung einer qualifizierten Praxisanleitung vermitteln. Es muss ein Kooperationsvertrag zwischen der Hochschule und der Praxiseinrichtung vorliegen.
Die Hochschule unterstützt die Studierenden bei der Suche nach einer geeigneten Praxisstelle. Die Vermittlung von Praxisstellen bereits bestehender Kooperationspartner ist möglich. Die Auswahl der Studierenden obliegt hier allein den Praxiseinrichtungen.